Konrad Hahnewald Grundschule

Hausordnung für den Innen- und Außenbereich der GS Hohnstein


• Einlass in das Schulgebäude ist 7.20 Uhr.

• Im Gebäude herrscht eine ruhige und freundliche Atmosphäre.

• Das Rennen und Lärmen im Haus sind nicht gestattet.

• Jeder achtet auf Sauberkeit, Ordnung und Disziplin.

• Alle Einrichtungsgegenstände sind Eigentum der Stadt Hohnstein oder dem ASB. Sie sind pfleglich zu behandeln und zu schützen. Schäden sind sofort zu melden. Für fahrlässig oder vorsätzlich entstandene Schäden wird die Regresspflicht geprüft.

• Die technischen Geräte dürfen nur verantwortungsbewusst und nach Einweisung durch einen Verantwortlichen genutzt werden.

• Es wird auf sparsamen Umgang mit Energie geachtet (Licht, Wasser, Lüftung).

• Das Öffnen und Schließen von Fenstern ist nur Aufsichtspersonen gestattet.

• Im Speiseraum sind die Regeln vor Ort einzuhalten.

• In den Fachräumen gelten die jeweiligen Fachraumordnungen.

• Das Parken auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

• Die Schranke ist stets geschlossen zu halten.

• Der Schulgarten ist kein Spielbereich.

• Das Spielen im Außengelände ist nur auf den vorgesehenen Flächen gestattet.

• Die Wiesenhänge sind nicht zu betreten (Achtung der Natur).

• Das Fußballspielen im Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen verboten (Scheiben, Gefälle).

• Alle Fluchttüren, Brandschutztüren und deren Schwenkbereiche dürfen im gesamten Gebäude nicht verstellt werden.

• Das eigenständige Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.


A. Meißner

Schulleiterin                                                Hohnstein, 19.04.2023